Ich möchte wieder in die Kirche
eintreten!
An wen kann ich mich wenden? Was ist zu tun?
Der Wiedereintritt in die Kirche ist möglich! Ein Kirchenaustritt ist
keine unwiderrufliche Entscheidung.
Immer wieder wollen Menschen – auch nach Jahren - in die Gemeinschaft
der Kirche zurückkehren.
Die Gründe dafür sind vielfältig:
· Begegnungen mit Menschen, die das Christsein in einem neuen Licht
erscheinen lassen;
· der Wunsch nach einer kirchlichen Eheschließung;
· die Geburt eines Kindes, dem man den Weg zum christlichen Glauben in
der
evangelischen Kirche öffnen möchte;
· Erfahrungen, die die Suche nach dem Lebenssinn und religiöse Fragen
wieder wach
werden lassen......
Entscheidend ist allein Ihr Eintrittswunsch, den Sie einfach telefonisch
oder mit der beiliegenden Erklärung an uns weitergeben können.
Die weiteren Formalitäten werden dann in Rücksprache mit Ihnen durch Fr.
Fröde im Kirchenbüro geregelt, sie können sich aber auch direkt an einen
Pastor wenden. Haben Sie Fragen, sind wir gerne zu einem Gespräch
bereit!
Ein Hinweis: Nach Ihrem erfolgten Wiedereintritt wird die
Kirchenzugehörigkeit auf der (Lohn-) Steuerkarte und im
Einwohnermeldeamt vermerkt.
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An die
Ev. Kirchengemeinde Tornesch
An der Kirche 1
25436 Tornesch
Betr.: Erklärung zum Wiedereintritt in die Ev.-luth. Kirche
Ich möchte wieder in die Ev.- Luth. Kirche eintreten!
Name: ________________________ Vorname: __________________________
Adresse: __________________________________________________________
Telefon: _____________________ Unterschrift: ________________________
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